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TANTUM VERDE 1,5 mg/ml Spray z.Anwen.i.d.Mundhöhle

TANTUM VERDE 1,5 mg/ml Spray z.Anwen.i.d.Mundhöhle

Abbildung ähnlich

Apothekenpflichtig

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Enthält Alkohol

Enthält 10% Alkohol.

PZN: 11104004
Hersteller: Angelini Pharma Deutschland GmbH

Herstelleradresse

Angelini Pharma Deutschland GmbH
Elsenheimerstraße 45
80687 München

www.angelinipharma.de

Darreichung: Spray
Menge: 30 ml
13,55 1
€ 451,67 / 1l
Menge:
auf Lager

Indikation

Symptomatische Behandlung von Schmerzen und Reizungen im Mund und Rachenraum. Hinweise zu den Anwendungsgebieten Die Indikation rechtfertigt keine Langzeitbehandlung, da eine solche die normale Bakterienflora der Mundhöhle beeinträchtigen könnte.

Gebrauchs­informationen

Anwendungsangaben

  • - Schmerzen und Reizungen im Mund- und Rachenraum, wie z. B.:
  • - Halsschmerzen
  • Suchen Sie Ihren Arzt auf, wenn sich Ihre Beschwerden verschlimmern oder innerhalb von 3 Tagen keine Besserung eintritt.

Zusammensetzung

Die angegebenen Mengen beziehen sich auf 1 ml Spray

Wirkstoff Benzydamin hydrochlorid1,5 mg
Hilfsstoff Krauseminz-Aroma0,3 mg
Hilfsstoff Benzylalkohol+
Hilfsstoff Citral+
Hilfsstoff Citronellol+
Hilfsstoff Eugenol+
Hilfsstoff Geraniol+
Hilfsstoff Isoeugenol+
Hilfsstoff D-Limonen+
Hilfsstoff Linalool+
Hilfsstoff Zimtalkohol+
Wirkstoff Benzydamin1,34 mg
Hilfsstoff Levomenthol+
Hilfsstoff Methyl-4-hydroxybenzoat1 mg
Hilfsstoff Ethanol 96% (V/V)80 mg
Hilfsstoff Glycerol+
Hilfsstoff Natriumhydrogencarbonat+
Hilfsstoff Polysorbat 20+
Hilfsstoff Saccharin+
Hilfsstoff Wasser, gereinigtes+

Dosierungsangaben

PersonenkreisZeitpunktEinzeldosisGesamtdosis
Kinder von 6-12 Jahrenbeim Auftreten von Beschwerden4 Sprühstöße2- bis 6-mal täglich
Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsenebeim Auftreten von Beschwerden4 - 8 Sprühstöße2- bis 6-mal täglich

Bei Kindern von 2-6 Jahren, mit einem Körpergewicht von über 4 kg, wird das Arzneimittel nach Körpergewicht dosiert.

Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Arzt oder Apotheker beraten.

Wichtige Hinweise

Was sollten Sie beachten?
- Vermeiden Sie übermäßige UV-Strahlung, z.B. in Solarien oder bei ausgedehnten Sonnenbädern, weil die Haut während der Anwendung des Arzneimittels empfindlicher reagiert.
- Vorsicht bei Allergie gegen Schmerzmittel!
- Vorsicht bei Allergie gegen das Süßungsmittel Saccharin (E-Nummer E 954)!
- Das Arzneimittel enthält in geringen Mengen Alkohol, sollte deshalb von Alkoholikern gemieden werden.
- Parabene (Konservierungsstoffe z.B. E 214 - E 219) können Überempfindlichkeitsreaktionen, auch mit zeitlicher Verzögerung, hervorrufen.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.

Anwendungshinweise

Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Sprühen Sie das Arzneimittel auf die betroffene(n) Stelle(n) im Hals und Rachen. Atmen Sie dabei nicht ein.
Oder: Sprühen Sie das Arzneimittel auf die betroffene(n) Stelle(n) der Mundschleimhaut auf.

Dauer der Anwendung?
Eine Besserung der Beschwerden tritt in der Regel innerhalb von 3 Tagen ein. Bei länger anhaltenden Beschwerden müssen Sie Ihren Arzt aufsuchen.

Überdosierung?
Bei einer Überdosierung kann es unter anderem zu Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, Reizungen der Speiseröhre, Schwindel, Halluzinationen, Unruhe, Angst und Reizbarkeit kommen. Setzen Sie sich bei dem Verdacht auf eine Überdosierung umgehend mit einem Arzt in Verbindung.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.

Wirkungsweise

Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Der Wirkstoff Benzydamin hat eine entzündungshemmende, schmerzlindernde und antibakterielle Wirkung.

Aufbewahrung

Aufbewahrung

Das Arzneimittel darf nach Anbruch/Zubereitung höchstens 1 Jahr verwendet werden!
Das Arzneimittel muss nach Anbruch/Zubereitung bei Raumtemperatur aufbewahrt werden!

Nebenwirkungen

Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

- Erhöhte Lichtempfindlichkeit der Haut

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.

Gegenanzeigen

Was spricht gegen eine Anwendung?

- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Säuglinge und Kleinkinder unter 2 Jahren: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Er wird Ihre besondere Ausgangslage prüfen und Sie entsprechend beraten, ob und wie Sie mit dem Stillen weitermachen können.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.

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2) Ersparnis / Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).

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