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PERENTEROL Junior 250 mg Pulver Btl.

PERENTEROL Junior 250 mg Pulver Btl.

Abbildung ähnlich

Apothekenpflichtig

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

PZN: 3920586
Hersteller: Medice Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG

Herstelleradresse

Medice Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG
Kuhloweg 37
58638 Iserlohn

www.medice.de

Darreichung: Pulver
Menge: 10 St
5,50 1
€ 0,55 / 1St
Menge:
auf Lager
Alternative Packungsgrößen
10 St 20 St

Indikation

1. Zur symptomatischen Behandlung akuter Diarrhöen, auch bei Reisediarrhö und Diarrhöen unter Sondenernährung. 2. Zur Vorbeugung von Reisediarrhöen. Hinweise zu den Anwendungsgebieten - Bei Durchfällen, die länger als 2 Tage andauern oder mit Blutbeimengungen oder Temperaturerhöhungen einhergehen, sollte ein Arzt aufgesucht werden. - Bei Durchfallerkrankungen muss, insbesondere bei Kindern, auf Ersatz von Flüssigkeit und Elektrolyten als wichtigste therapeutische Maßnahme geachtet werden.

Gebrauchs­informationen

Anwendungsangaben

  • - Durchfälle, vor allem, wenn sie akut sind
  • - Vorbeugung und Behandlung von Reisedurchfällen
  • - Durchfälle unter Sondenernährung
  • Suchen Sie Ihren Arzt auf, wenn zusätzlich Beschwerden wie Durchfälle, die mit Blutbeimengungen oder Temperaturerhöhungen einhergehen, auftreten.

Zusammensetzung

Die angegebenen Mengen beziehen sich auf 1 Beutel

Wirkstoff Saccharomyces boulardii4500000000 Keime
Wirkstoff Saccharomyces boulardii, Trockenhefe250 mg
Hilfsstoff Lactose-1-Wasser+
Hilfsstoff Fructose471,9 mg
Hilfsstoff Siliciumdioxid, hochdisperses+
Hilfsstoff Tutti-Frutti-Aroma, künstlich+
Hilfsstoff Sorbitol0,1 mg

Dosierungsangaben

PersonenkreisZeitpunktEinzeldosisGesamtdosis
Kinder ab 2 Jahren und Erwachsenevor der Mahlzeit1 Beutel1-2 Beutel pro Tag
Jugendlichen ab 12 Jahren und Erwachsenevor der Mahlzeit1 Beutel1-2 Beutel pro Tag

Zur Vorbeugung von Reisedurchfall wird das Arzneimittel beginnend 5 Tage vor Abreise, bis zum Ende des Urlaubs eingenommen.

Achten Sie auf einen ausreichenden Ersatz von Flüssigkeit und Salzen (Elektrolyten), vor allem bei Kindern.

Wichtige Hinweise

Was sollten Sie beachten?
- Vorsicht bei Allergie gegen Hefe!
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Fructose (Fruchtzucker). Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Lactose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.

Anwendungshinweise

Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Trinken Sie das Arzneimittel nach Auflösen bzw. nach Zerfallenlassen in Wasser (z.B. ein Glas).
Oder: Bereiten Sie das Arzneimittel zu und nehmen Sie es ein. Dazu vermischen Sie das Arzneimittel mit der Nahrung.

Dauer der Anwendung?
Die Anwendungsdauer richtet sich nach der Art der Beschwerden und/oder dem Verlauf der Erkrankung.
Bei Durchfall: Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht länger als 2 Tage anwenden, wenn keine Besserung der Beschwerden nach dieser Zeit eingetreten ist. Die Anwendungsdauer sollte auch nach eingetretener Beschwerdefreiheit noch einige Tage betragen.

Überdosierung?
Bei einer Überdosierung kann es unter anderem zu Blähungen kommen. Maßnahmen sind in der Regel nicht erforderlich. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Arzt.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.

Wirkungsweise

Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Die Hefe bindet krank machende Bakterien im Darm. Bei Versuchen außerhalb des lebenden Organismus, konnte ihr ebenfalls eine wachstumshemmende Wirkung auf bestimmte Bakterien nachgewiesen werden.

Nebenwirkungen

Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

- Blähungen

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.

Gegenanzeigen

Was spricht gegen eine Anwendung?

Immer:
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Patienten mit liegendem Zentralvenenkatheter

Unter Umständen - sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt oder Apotheker:
- Abwehrschwäche, z. B. HIV-Infektionen, Organtransplantationen, langzeitig hochdosierte Kortisonbehandlung

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Säuglinge unter 6 Monaten: Für diese Altersgruppe liegen keine Dosierungsangaben vor.
- Säuglinge und Kleinkinder unter 2 Jahren: Das Arzneimittel darf nur nach Rücksprache mit einem Arzt oder unter ärztlicher Kontrolle angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Das Arzneimittel sollte nach derzeitigen Erkenntnissen nicht angewendet werden.
- Stillzeit: Von einer Anwendung wird nach derzeitigen Erkenntnissen abgeraten. Eventuell ist ein Abstillen in Erwägung zu ziehen.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.

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1) Preise inkl. MwSt., Lieferkosten pro Bestellung 4,90 EUR bis 30,00 EUR Warenwert.

2) Ersparnis / Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).

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