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CORNEREGEL Augengel

CORNEREGEL Augengel

Abbildung ähnlich

Apothekenpflichtig

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

PZN: 1224635
Hersteller: Dr. Gerhard Mann - Chemisch-pharmazeutische Fabrik GmbH

Herstelleradresse

Dr. Gerhard Mann - Chemisch-pharmazeutische Fabrik GmbH
Brunsbütteler Damm 165-173
13581 Berlin

www.bausch-lomb.de

Darreichung: Augengel
Menge: 10 g
10,75 1
€ 1.075,00 / 1kg
Menge:
auf Lager
Alternative Packungsgrößen
10 g 3X10 g

Indikation

1. Behandlung nichtentzündlicher Keratopathien, z.B. Hornhautdystophien, Hornhautdegenerationen, rezidivierende Hornhauterosionen und -läsionen bei Kontaktlinsenträgern. 2. Zusätzliche Medikation zur Unterstützung des Heilungsverlaufs bei Hornhaut- und Bindehautschädigung, Verätzung und Verbrennung. 3. Adjuvans zu einer spezifischen Therapie infektiöser Hornhautprozesse bakterieller, viraler oder mykotischer Genese. Hinweise zu den Anwendungsgebieten - Das Arzneimittel ist nicht geeignet zur Heilung infektiöser Hornhautprozesse bakterieller, viraler oder mykotischer Genese, sondern nur als Adjuvans zu einer spezifischen Therapie dieser Hornhauterkrankungen. - Das Arzneimittel enthält das Konservierungsmittel Cetrimid, das insbesondere bei häufiger Anwendung Reizungen des Auges (Brennen, Rötung, Fremdkörpergefühl) hervorrufen und das Hornhautepithel schädigen kann. Für die Langzeitbehandlung der chronischen Keratokonjunktivitis sicca sollten daher Präparate ohne Konservierungsmittel bevorzugt werden.

Gebrauchs­informationen

Anwendungsangaben

  • - Behandlung nicht entzündlicher Hornhautveränderungen und -schädigungen bei Kontaktlinsenträgern
  • - Hornhaut- und Bindehautschädigungen
  • - Verätzungen und Verbrennungen
  • - Infektiöse Hornhautschädigungen durch Bakterien, Viren oder Pilze
  • Das Arzneimittel ist nicht geeignet zur Heilung von Hornhautschädigungen durch Infektionen, sondern nur zur ergänzenden Behandlung zu einem für diese Erkrankungen geeigneten Arzneimittel.

Zusammensetzung

Die angegebenen Mengen beziehen sich auf 1 g Gel

Wirkstoff Dexpanthenol50 mg
Hilfsstoff Cetrimid+
Hilfsstoff Carbomer 980+
Hilfsstoff Dinatrium edetat-2-Wasser+
Hilfsstoff Natriumhydroxid zur pH-Wert-Einstellung+
Hilfsstoff Wasser für Injektionszwecke+

Dosierungsangaben

PersonenkreisZeitpunktEinzeldosisGesamtdosis
Alle Altersgruppenverteilt über den Tag und vor dem Schlafengehen1 Tropfen5-mal täglich

Lassen Sie sich zu der Dosierung von Ihrem Arzt oder Apotheker beraten.

Wichtige Hinweise

Was sollten Sie beachten?
- Falls mehrere Augentropfen/Augensalben verwendet werden, ist ein Abstand zwischen den Anwendungen erforderlich.

Anwendungshinweise

Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Tropfen Sie das Arzneimittel in den Bindehautsack des betroffenen Auges ein. Legen Sie für die Anwendung Ihren Kopf zurück. Schließen Sie nach dem Eintropfen langsam das Auge und drücken Sie leicht mit dem Finger auf den Tränenkanal zwischen Nase und innerem Augenlid. Wenn Sie Kontaktlinsen tragen, sollten Sie diese vor der Anwendung des Arzneimittels entfernen und ca. 15 Minuten nach dem Eintropfen wieder einsetzen.

Dauer der Anwendung?
Prinzipiell ist die Dauer der Anwendung zeitlich nicht begrenzt und soll bis zur Besserung der Beschwerden erfolgen.

Überdosierung?
Es sind keine Überdosierungserscheinungen bekannt. Setzen Sie sich bei dem Verdacht auf eine Überdosierung umgehend mit einem Arzt in Verbindung.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.

Wirkungsweise

Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Der Wirkstoff heilt verletzte Haut und Schleimhaut. Er ist strukturell verwandt mit Pantothensäure, einem Vitamin, das an wichtigen Stoffwechselvorgängen im Körper beteiligt ist. Geschädigter Haut oder Schleimhaut mangelt es an Pantothensäure. Das Arzneimittel mit dem Wirkstoff, der im Körper in Pantothensäure umgewandelt wird, gleicht das fehlende Vitamin aus und die Wunde kann sich rascher wieder schließen.

Aufbewahrung

Aufbewahrung

Lagerung vor Anbruch
Das Arzneimittel muss vor Hitze geschützt aufbewahrt werden.
Aufbewahrung nach Anbruch oder Zubereitung
Das Arzneimittel darf nach Anbruch/Zubereitung höchstens 6 Wochen verwendet werden!
Das Arzneimittel muss nach Anbruch/Zubereitung bei Raumtemperatur aufbewahrt werden!

Nebenwirkungen

Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

Für das Arzneimittel sind nur Nebenwirkungen beschrieben, die bisher nur in Ausnahmefällen aufgetreten sind.

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.

Gegenanzeigen

Was spricht gegen eine Anwendung?

- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Er wird Ihre besondere Ausgangslage prüfen und Sie entsprechend beraten, ob und wie Sie mit dem Stillen weitermachen können.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.

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Zahlungsarten

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2) Ersparnis / Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).

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